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Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 115, 2. Änderung – Sportanlage In der Ahe – Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Veröffentlicht am: 28.02.2025
Autor: A. Schultz
Amtliche Bekanntmachung_Kopf
 

Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 115, 2. Änderung
– Sportanlage In der Ahe –
Erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Das Planänderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Sicherstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von gastronomischen Nutzungen, welche über den reinen Betrieb als Sportlertreff in ausschließlichem Zusammenhang mit Sportveranstaltungen hinausgehen. Des Weiteren erfolgt eine Klarstellung der Bestimmung von Baugrenzen und Grundflächenzahl in den textlichen Festsetzungen.
Aufgrund neuer Erkenntnisse sind die Planunterlagen überarbeitet worden.
Die Entwurfsunterlagen sind erneut in der Zeit vom


10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025


auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Rotenburg (Wümme), den 28.02.2025
 

Der Bürgermeister
L. S.
gez. Torsten Oestmann

Bebauungsplan Nr. 115, 2. Änderung
 
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
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Freitag:
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© Stadt Rotenburg (Wümme)

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