Gewerbesteuer
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund eines Gewerbesteuermessbetragsbescheides, den die Stadt direkt vom Finanzamt erhält. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 390 Prozent.
Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt aufgrund eines Gewerbesteuermessbetragsbescheides, den die Stadt direkt vom Finanzamt erhält. Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 390 Prozent.