Auskunft aus dem Melderegister
Im Melderegister sind nur Wohnungen von natürlichen Personen gespeichert, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Rotenburg (Wümme) gemeldet sind oder waren. Nicht eingetragen sind hingegen der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden.
Die Meldebehörde erteilt (im Regelfall gegen vorherige Zahlung einer Gebühr) auf schriftlichen oder persönlichen Antrag von privaten Personen oder sonstigen nichtöffentlichen Stellen die folgenden Melderegisterauskünfte:
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen
- Auskunft über Vor- und Familiennamen
- akademische Grade
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, nur diese Tatsache (ohne Angabe eines Datums)
Erweiterte Melderegisterauskunft
- Tag und Ort der Geburt,
- frühere Vor- und Familiennamen,
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
- Staatsangehörigkeiten,
- frühere Anschriften,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- Vor- und Familienname sowie die Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
- Vor- und Familienname sowie die Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners sowie
- Sterbetag und -ort.
Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft ist das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft zu machen. Über weitere, als die abschließend aufgeführten Daten, dürfen keine Auskünfte erteilt werden.
Auskünfte können nur erteilt werden, wenn das Auskunftsersuchen ausreichende Identifizierungshinweise über die gesuchte Person enthält, damit die Meldebehörde bei der Auskunftserteilung jede Verwechslung ausschließen kann. Deshalb sind die Vornamen, der Familienname und das Geburtsdatum oder ersatzweise die (letzten) Anschriften anzugeben.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
- Einfache Melderegisterauskunft von gewerblich Anfragenden (z.B. Rechtsanwälte, Firmen) 12 Euro
- Einfache Melderegisterauskunft von nicht gewerblich Anfragenden (z.B. Privatpersonen, Vereine) 9 Euro
- Erweiterte Melderegisterauskunft mindestens 20 Euro, höchstens 90 Euro
- Archivauskunft zwischen 15 Euro und 90 Euro (je nach Anfrage und Aufwand)
Alle Gebühren berechnen sich nach Zeitaufwand! Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen vorhanden sind bzw. sich mit den von Ihnen gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Bei schriftlichen Anfragen ist dem Auskunftsersuchen die Gebühr beizufügen. Als Zahlung werden nur Überweisungen, Verrechnungsschecks oder Bargeld akzeptiert. Bei Überweisungen ist unbedingt der Verwendungszweck Meldeauskunft und der Namen der Person anzugeben.
Konten der Stadtkasse Rotenburg (Wümme):
Geldinstitut | IBAN | BIC |
Sparkasse Rotenburg Osterholz | DE21 2415 1235 0026 1038 04 | BRLADE21ROB |
Bremische Volksbank Weser-Wümme | DE60 2919 0024 0084 6600 00 | GENODEF1HB1 |
Postbank Hamburg | DE83 2001 0020 0072 4972 03 | PBNKDEFF |
Bei Überweisungen aus einem EU-Staat ist der Vordruck "EU-Standardüberweisung" zu verwenden, bzw. ab 2008 die SEPA-Überweisung (Single EURO Payments Area). Dort sind die IBAN (International Bank Account Number) und die BIC (Bank Identifier Code) einzutragen. Nähere Informationen zu Überweisungen Innerhalb der EU erhalten sie bei allen Banken und Sparkassen.