Wahlbekanntmachung: Änderungsbekanntmachung
Wahlbekanntmachung
Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) durch Gesetzesbeschluss vom 28.04.2026 (Nds. GVBl. S. 3) wird für die am 13.09.2026 stattfindenden Wahlen für die Wahl des Rates der Stadt Rotenburg (Wümme) und für die Wahl der Ortsräte in Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen sowie für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters bekannt gemacht:
Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 06. Juli 2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme) einzureichen.
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Rotenburg (Wümme) oder für die Wahl der Ortsräte in Mulmshorn, Unterstedt und Waffensen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme) einzureichen.
Die Ziffer 7 der Wahlbekanntmachung vom 30.03.2026 wird insoweit ersetzt.
Rotenburg (Wümme), den 13.05.2026
Der Gemeindewahlleiter
Torsten Oestmann