Stadtarchiv
Das Stadtarchiv ist das Gedächtnis der Stadt Rotenburg (Wümme) mit den Ortschaften Borchel, Mulmshorn, Unterstedt, Waffensen und hat vielfältige Aufgaben:
Archivierung
- Es bewertet und verwahrt Unterlagen, die aus der Arbeit der Stadtverwaltung sowie Einrichtungen in städtischer Trägerschaft entstanden sind und zur aktuellen Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden: Akten, Protokolle, Urkunden, historische Karten und Fotos, aber auch Plakate und Pläne.
- Es übernimmt stadtgeschichtlich relevante Dokumente aus den nichtamtlichen Bereichen: Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Familienpapiere und Vereinsarchive.
- Es entscheidet nach der Prüfung, welche Unterlagen als Archivgut dauerhaft aufbewahrt werden sollen.
- Es lagert das Archiv- und Sammlungsgut unter geeigneten klimatischen und sachgerechten Bedingungen, damit es für die nächsten Generationen überdauern kann.
Auskunftserteilung und Archivnutzung
- Die Benutzung des Stadtarchivs ist grundsätzlich jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse geltend macht und einen schriftlichen Antrag auf Benutzungserlaubnis stellt.
- Die Mitarbeitenden beraten und betreuen Interessierte bei verschiedenen historischen Recherchen.
Bei größeren Forschungsvorhaben ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden und die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins erforderlich.
- Einsicht in die Archivalien können Sie nur mit Voranmeldung vornehmen.
- Die Einsicht in die Archivalien kann verweigert werden, wenn:
- datenschutzrechtliche Gründe vorliegen,
- sich das Archivgut in einem schlechten Erhaltungszustand befindet und durch eine Nutzung gefährdet werden könnte,
- kein berechtigtes Interesse vorliegt.
- Schriftliche Auskünfte beschränken sich auf die vorhandenen Archivalien.
- Anfragen von Privatpersonen und Institutionen für wirtschaftliche, private oder genealogische Zwecke sind gebührenpflichtig.
Auskünfte aus Personenstandsunterlagen
- Die Aufbewahrungsfristen für Personenstandsunterlagen im Standesamt Rotenburg (Wümme) betragen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Heiratsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre.
Danach erfolgt die Übergabe der Dokumente an das Stadtarchiv Rotenburg (Wümme).
- Das Stadtarchiv verwahrt aktuell Personenstandsunterlagen für die Zeiträume:
- Geburtenregister 1874 – 1911
- Heiratsbücher 1874 – 1942
- Sterbebücher 1874 – 1992
- Anfragen können nur in schriftlicher Form mit Vordruck gestellt werden.
- Auskünfte sind gebührenpflichtig nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Rotenburg (Wümme).
Bei Recherchen zu Personenstandsfällen vor 1874 (Kirchenbücher) wenden Sie sich bitte an das Kirchenbüro der ev.-luth. Stadtkirchengemeinde Rotenburg (Wümme).
Das Stadtarchiv ist zu folgenden Uhrzeiten erreichbar:
- dienstags und donnerstags: 10 bis 12 Uhr
- mittwochs: 17 bis 18 Uhr