Urnenreihengrabstätten
Veröffentlicht am:
15.05.2014
Urnenreihengrabstätten, die aus einer Grabstelle bestehen, werden erst im Todesfall der Reihe nach vergeben. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden. Nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist ist ein Wiedererwerb nicht möglich.