Amtliche Bekanntmachung Stadt Rotenburg (Wümme) Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) gemäß § 47d Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Stadt Rotenburg (Wümme)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4)
gemäß § 47d Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) hat nach der Lärmaktionsplanung, Stufe 3, aus dem Jahr 2018 die Lärmaktionsplanung in der Stufe 4 fortgeschrieben. Die Planung wird nach der Auslegung, Abwägung und Beschluss durch den Rat an das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz weitergeleitet.
Zur aktiven Mitarbeit der Öffentlichkeit liegen die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom
08.11.2024 bis einschließlich 22.11.2024
im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG während der Öffnungszeiten (Mo, Mi + Fr von 8.30 – 12.00 Uhr und Do 8.30 – 18.00 Uhr) aus. Zusätzlich können die Unterlagen im unteren Bereich dieser Bekanntmachung eingesehen werden.
Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist anhand der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes, Stufe 4, verpflichtet. Im erstellten Lärmaktionsplan wird über die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms entlang der Bundesstraßen 71, 75 und 215 sowie des Lärms an der Haupteisenbahnstrecke Bremen – Hamburg informiert sowie Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt. Der Öffentlichkeit wird mit der Auslegung des Entwurfes Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes können der Stadt per E-Mail stadtplanung@rotenburg-wuemme.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, Altbau, II. OG, abgegeben werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Rotenburg (Wümme), den 01.11.2024
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann