Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Rotenburg (Wümme) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 B II – Glockengießerstraße-Ost –
Satzung der Stadt Rotenburg (Wümme)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 B II
– Glockengießerstraße-Ost –
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 B II – Glockengießerstraße-Ost - als Satzung und die Begründung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Rotenburg (Wümme), den 30.08.2024
In Vertretung:
gez. Bernadette Nadermann L.S.
Erste Stadträtin
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab dem 15.09.2024 bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Str. 1, alter Teil des Rathauses, 2. OG, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Das Plangebiet ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Die verbindlichen Plangrenzen sind der Satzung zu entnehmen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die Unterlagen auch im Internet über das Geoportal unter www.rotenburg-wuemme.de – Rat und Verwaltung – Stadtplanung – Bebauungspläne abrufbar.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung mit eigenhändiger Unterschrift entweder schriftlich, zur Niederschrift oder auch per E-Mail gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Vermögensnachteilen, die durch den Bebauungsplan eintreten, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.
Rotenburg (Wümme), den 15.09.2024
Der Bürgermeister
In Vertretung:
L.S.
gez. Bernadette Nadermann