Kirchenaustritt
Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft kann beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden. Vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass.
Bearbeitungsgebühren:
30 Euro
Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft kann beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden. Vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass.
30 Euro