Steueridentifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Jahr 2008 mit der Vergabe der Steueridentifikationsnummern begonnen. Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger haben entsprechende Schreiben mit ihrer persönlichen Steueridentifikationsnummer erhalten. Diese Steueridentifikationsnummern benötigen Sie zur Regelung Ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt.
Sollten Sie die Information nicht erhalten haben oder das Schreiben ist verloren gegangen, können Sie die Ihnen zugeteilte Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern: Bundeszentralamt für Steuern
Auskunft durch die Melde- und Passabteilung
Eine schriftliche Bestätigung über die im Melderegister geführte Steuer-ID kann bei persönlicher Vorsprache und unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes im Einwohnermeldeamt direkt ausgestellt werden. Einer von Ihnen bevollmächtigten Person kann die Steueridentifikationsnummer nicht ausgehändigt werden. Eine Anforderung per Mail oder Telefon ist weder beim Bundeszentralamt für Steuern, noch bei der Meldebehörde möglich.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.