Meldebescheinigung
Ihre Stadt bzw. Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind oder waren. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister, bei der Sie zwischen einer einfachen und erweiterten Bescheinigung wählen können (siehe Antrag).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Meldebescheinigung ist bei der zuständigen Meldebehörde persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abzuholen. Wenn Sie persönlich zur Antragstellung kommen, müssen Sie lediglich Ihren Ausweis/Pass vorlegen und die Gebühr mitbringen. Eine bevollmächtigte Person benötigt für Antrag und Abholung zwei verschiedene Schriftstücke (siehe unter Download).
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
Einfache Meldebescheinigung: 7,50 €
Erweiterte Meldebescheinigung: 9 €