Stadt sucht Wahlhelfer*innen für die Europawahl
Zum zehnten Mal wählen die EU-Bürgerinnen und Bürger vom 6. bis zum 9. Juni 2024 das Europäische Parlament. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Erstmals dürfen auch bereits alle diejenigen an die Wahlurnen treten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Stadt Rotenburg (Wümme) sucht für die Durchführung der Wahl rund 120 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, mitzuarbeiten und bei der Besetzung der Wahllokale von 8 bis 18 Uhr sowie der anschließenden Auszählung zu unterstützen.
In den Wahlvorständen wird in einer Art „Schichtbetrieb“ gearbeitet, sodass die freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht den ganzen Tag anwesend sein müssen. Der Einsatz ist ehrenamtlich, jedoch erhalten die Helferinnen und Helfer eine Aufwandsentschädigung, ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“, welches je nach Funktion im Wahlvorstand zwischen 35,00 € und 45,00 Euro beträgt.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, lediglich folgende Voraussetzungen müssen Interessierte erfüllen:
- Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet.
- Sie besitzen die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit.
- Sie sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Die Helferinnen und Helfer werden über ihre Aufgaben frühzeitig in Schriftform informiert. Rechtzeitig vor der Wahl findet zudem eine Schulung für die Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen statt. Die berufenen Beisitzer*innen werden am Wahltag von ihren Wahlvorsteherinnen beziehungsweise -vorstehern vor Ort eingewiesen.
Nach der Schließung des Wahllokales zählen alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis fest.
Bei Fragen sowie für die Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer steht das Wahlamt zur Verfügung unter der Nummer 04261/71-131 oder per E-Mail an wahlen@rotenburg-wuemme.de.
Nach abgeschlossener Besetzung aller Wahlvorstände erhalten die Helferinnen und Helfer ihre Berufung in einen Wahlvorstand mit dem Einsatz in einem Wahllokal per Post.