Räumdienst
Bitte die Räumpflicht beachten !!!
Obwohl allen Rotenburgern noch der vergangene schneereiche Winter mit all seinen Tücken bekannt sein dürfte, hat der erste Schnee dieses Winters abermals zu Problemen innerhalb Rotenburgs geführt. Die Stadt weist daher aus diesem aktuellen Anlass abermals auf die Pflicht zur Winterreinigung hin.
Die anliegenden Grundstückseigentümer haben dafür zu sorgen dass die Gehwege werktags ab 7:30 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr) schnee- und eisfrei zu halten sind. In verkehrsberuhigten Bereichen (sog. Spielstraßen) ist auf beiden Straßenseiten ein 1-Meter-Streifen entlang der Grundstücksgrenze freizuhalten. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, ist ebenfalls beidseitig ein 1 m breiter Streifen entlang der Fahrbahn zu räumen.
Der Schnee ist hierbei nicht auf die Straße, sondern auf geeignete Freiflächen oder notfalls auch auf das eigene Grundstück zu schaufeln, so dass auf der Fahrbahn Begegnungsverkehr problemlos möglich ist. Vorgeschrieben ist des weiteren, dass auch die Gossen schnee- und eisfrei gehalten werden, damit Tauwasser schnell ablaufen kann und – wie im letzten Jahr mehrfach vorgekommen - die Straßen bei Tauwetter nicht unter Wasser stehen. Sollte das Entfernen des Eises wegen zu starken Frostes nicht möglich sein, muss der Gehweg abgestreut werden. Dazu sind nur abstumpfende Mittel wie z.B. Split oder Sand erlaubt; Streusalz ist in Rotenburg aus Umweltschutzgründen nach wie vor verboten.
Mieter sollten beachten, dass ihnen die Reinigungsverpflichtung oftmals durch Mietvertrag übertragen wurde. Alle Reinigungspflichtigen sollten beachten, dass es bei Unfällen, die auf Glatteis zurückzuführen sind, zu hohen Schadenersatzansprüchen kommen kann.
In der Hoffnung auf einen doch nicht so strengen Winter wünscht die Stadt allen Verkehrsteilnehmern eine unfallfreie Fahrt. Ansprechpartner bei weitergehenden Fragen ist das Bauverwaltungsamt (Tel. 71-171 bzw. -164).