Neuer Personalausweis
Zum 01.11.2010 wird der neue elektronische Personalausweis eingeführt.
Er löst damit den bisherigen Bundespersonalausweis ab. Die Ausweise nach dem alten Modell, die noch bis zum 31.10.2010 ausgestellt werden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig und können uneingeschränkt weiterbenutzt werden. Ein Umtausch ist nicht erforderlich, aber auf Wunsch möglich. Ab dem 01.11.2010 kann dann jedoch nur noch der neue Personalausweis beantragt bzw. ausgestellt werden.
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