Muslimisches Grabfeld
Auf dem Waldfriedhof Freudentahlstraße befindet sich eine Grabanlage für Erdbestattungen (auch in Tüchern) für Verstorbene muslimischer Religionszugehörigkeit.
Aufgrund eines Antrages der muslimischen Gemeinde in Rotenburg (Wümme), hat der Rat der Stadt im März 2010 der Herstellung dieser Anlage zugestimmt. Nach dreijähriger Planung zusammen mit der muslimischen Gemeinde ist das Grabfeld zum 1.1.2011 fertig gestellt worden. Neben der Friedhofsgärtnerei Grewe waren die beiden Rotenburger Steinmetzbetriebe Naturstein Scharnhop und Kusber Naturstein an der Herstellung beteiligt. Es können auf dem Grabfeld circa 90 Beisetzungen stattfinden.
An den Grabstätten kann auf Antrag erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist von 30 Jahren ein Nutzungsrecht verliehen werden. Vor einer Bestattung in Tüchern ist die Zustimmung vom Gesundheitsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) erforderlich. Für die Anlage des Grabfeldes wurde eine Fläche ausgesucht, auf der noch niemals zuvor bestattet wurde. Die Ausrichtung der Grabstätten erfolgt derart, dass die Gesichter der Verstorbenen nach Mekka weisen.
Der Verstorbene wird in einem Sarg zur Bestattungsstelle gebracht und dann sarglos in Tüchern auf einer geschlossenen Holzunterlage liegend bestattet. Die Aushebung des Grabes wird durch die Friedhofsverwaltung veranlasst. Nachdem die Angehörigen den Leichnam/Sarg mit Erde bedeckt haben, übernehmen die Friedhofsverwaltung beziehungsweise die von der Friedhofsverwaltung bestimmten Personen die Verfüllung des Grabes.
Für das Herrichten und Instandhalten der Grabstätten sind die jeweiligen Nutzungsberechtigen verantwortlich. Sie können die Grabstätten selbst pflegen oder einen zugelassenen Friedhofsgärtner damit beauftragen. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes. Die Herrichtung, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der/die Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb der gesetzten Frist in Ordnung zu bringen.
Grabmale
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabzeichen und der damit zusammenhängenden sowie aller sonstigen baulichen Anlagen wie zum Beispiel die Abdeckung von Grabstätten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt Rotenburg (Wümme). Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich für die Standsicherheit ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Grabmale werden einmal jährlich durch die Friedhofsverwaltung auf ihre Standsicherheit geprüft. Die Abdeckung von Wahlgrabstätten mit Steinplatten o.a. Abdeckungen ist nur bis zu einem Anteil von 75 Prozent der Fläche der Wahlgrabstätte zulässig.
Gebühren
Ein Wahlgrab für muslimische Religionszugehörige für 30 Jahre kostet 1.139,00 Euro. Für jedes Jahr der Verlängerung der Grabstätte wird eine Gebühr von 38 Euro erhoben.