IGS für Rotenburg
Der Stadtelternrat und die Pro-IGS-Initiative informiert !!!
2012:
- Vorlage für den Beschluss des Rates 2012 >>>
- Beschluss des Rates vom 26.04.2012
- Stellungnahmen der Schulen >>>
2009:
- Vorlage für den Beschluss des Rates zur Einrichtung der IGS >>>
- Schreiben des Stadtelternrates an den Landrat Herrn Luttmann >>>
- Ergebnis der Umfrage zur Einführung der IGS >>>
- Schreiben des Landrates zum Ergebnis der Umfrage >>>
- Schreiben des Stadtelternrates an die Eltern der 1. - 4. Klasse >>>
Was ist die Integrierte Gesamtschule?
In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden die Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Schulformen gemeinsam unterrichtet. Das Besondere an der IGS zeigt sich also daran, dass die Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob sie eine Empfehlung für die Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium haben, gemeinsam in einem Klassenverband und nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden.
Doch auch in einer IGS wird zwischen Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsstärke differenziert. Denn getrennter Unterricht in Form von unterschiedlich anspruchsvollen Kursen wird in Mathematik und Englisch ab der 7.Klasse, in Deutsch ab der 8.Klasse und in den Naturwissenschaften spätestens ab dem 9.Schuljahrgang durchgeführt. Je nach Leistungsentwicklung werden die Schülerinnen und Schüler den Kursen zugeordnet.
Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fächerbezogene Vorgaben bestimmt. Eine Entscheidung über das pädagogische Konzept trifft die Schule im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten selbst. Die IGS muss mindestens 5-zügig geführt werden.
An der IGS unterrichten Haupt-, Real- und Gymnasiallehrkräfte.
Welche Klassenverbände umfasst die Integrierte Gesamtschule?
Grundsätzlich werden in Gesamtschulen die Jahrgänge 5 bis 10 im Sekundarbereich I unterrichtet. Integrierte Gesamtschulen können auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden, so wie für Rotenburg (Wümme) vom Rat der Stadt Rotenburg (Wümme) beschlossen. Die gymnasiale Oberstufe kann im Ratsgymnasium und den Berufsbildenden Schulen in Rotenburg (W). besucht werden.
Welche Abschlüsse sind möglich?
An der IGS sind alle Abschlüsse möglich, die auch an der Hauptschule und der Realschule erworben werden können. Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen können also nach Abschluss der 9.Klasse den Hauptschulabschluss ebenso erwerben wie nach Abschluss der 10.Klasse den Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder den erweiterten Sekundarabschluss I, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
Wann würde eine Integrierte Gesamtschule errichtet und mit welchem Jahrgang würde sie beginnen?
Eine Einführung einer Integrierten Gesamtschule in Rotenburg, die als Ganztagsschule geführt wird, wäre ab dem Schuljahr 2013/14 möglich. Dies hat auch der Rat der Stadt Rotenburg (Wümme) am 24.04.2012 beschlossen. Sie würde mit dem Jahrgang 5 aufsteigend beginnen.
Was passiert mit den anderen Schulformen und den Schülern in den bestehenden Schulen, wenn eine Integrierte Gesamtschule in den vorhandenen Schulräumen errichtet werden soll?
Die bestehenden Schulformen würden an der Theodor-Heuss-Schule und der Realschule, die in eine IGS umgewandelt werden, auslaufen. Das bedeutet, dass die bestehenden Klassen weiterbeschult werden, bis der letzte Jahrgang den Abschluss erreicht hat. Neue Klassenverbände würden in den bestehenden Schulformen nicht eingerichtet. IGS-Schüler/innen der Klassen 5 bis 7 sollen in der Theodor-Heuss-Schule und der Klassen 8 bis 10 in der Realschule unterrichtet werden.
Was passiert mit den Schülerinnen und Schülern, die keine IGS besuchen möchten?
Sie haben das Recht, die nächstgelegene Schule innerhalb des Landkreises zu besuchen, die den Bildungsgang anbietet, den sie besuchen möchten.
Können alle Schülerinnen und Schüler an der IGS aufgenommen werden?
Aufgrund des Raumangebotes muss die Kapazität der Schule beschränkt werden. Der Rat der Stadt Rotenburg (Wümme) hat in seinem Beschluss vom 24.04.2012 eine maximale Schülerzahl von 150 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang festgesetzt. Wenn es genauso viele Plätze wie Schülerinnen und Schüler gibt, können alle aufgenommen werden.
Was passiert, wenn es weniger Plätze an der IGS gibt als Anmeldungen?
In diesem Fall ist ein Losverfahren vorgeschrieben. Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht aufgenommen werden können, kommt dann nur der Besuch der nächstgelegenen Haupt- oder Realschule in Betracht.
Hängt die Entscheidung über die IGS vom Ergebnis einer Befragung ab?
Die Entscheidung einer IGS wird wesentlich beeinflusst vom Ergebnis der Elternbefragung. Die Entscheidung trifft der Kreistag. Die Errichtung einer IGS bedarf aber auch der Genehmigung der Landesschulbehörde. Die Schulträgerschaft hat vom Gesetz her der Landkreis. Der Rat der Stadt Rotenburg (Wümme) hat jedoch beschlossen und auch beantragt, die Schulträgerschaft zu übernehmen. Dieses bedarf der Zustimmung des Landkreises sowie der Landesschulbehörde. Es ist daher wichtig, das Interesse der Eltern für eine Integrierte Gesamtschule zu ermitteln. Für diejenigen, die keine Gesamtschule wünschen, müssen nach wie vor eine Hauptschule und eine Realschule, oder eine Oberschule, in zumutbarer Entfernung vorgehalten werden.