EU-DLR
Und wie sieht die Praxis aus?
Hinsichtlich des freien Verkehrs von Dienstleistungen, scheint es noch Probleme zu geben. Die EU hat sich der Sache nochmals angenommen und 2006 die Richtlinie über Dienstleitungen im Binnenmarkt erlassen. Ziel der Richtlinie ist die EU-weite Erleichterung der Aufnahme oder Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten. Im Einzelnen sollen behördliche Hindernisse abgebaut, Verwaltungswege verkürzt und vereinfacht und ein einheitlicher Ansprechpartner angeboten werden. Die Umsetzungsfrist läuft am 28.12.2009 aus.
Alle öffentlichen Einrichtungen, vom Bundesministerium bis zur Kommune, müssen Ihre Gesetze und Satzungen
anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs überprüfen. Regelungen, welche die Aufnahme einer Dienstleistung in einem europäischen Mitgliedsland verhindern oder unangemessen erschweren sind anzupassen. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) stellt den einheitlichen Ansprechpartner für alle kreiseigenen Kommunen.
Was soll nun bei diesem ganzen Aufwand herumkommen?
Der griechische Uhrmacher Poulidis möchte beispielsweise in Rotenburg einen Betrieb eröffnen. Hierzu muss er ein Gewerbe bei der Stadt Rotenburg anmelden. Nach der Umsetzung der EU-Richtlinie kann Herr Poulidis dann über den einheitlichen Ansprechpartner des Landkreises alles darüber erfahren, welche behördlichen Genehmigungen erforderlich und welche Auflagen zu erfüllen sind. Im Idealfall kann Herr Poulidis von seinem Wohnsitz in Griechenland den Antrag für die Aufnahme des Uhrmachergewerbes in Rotenburg dann über das Internet beim Landkreis stellen. Dieser leitet dann den Antrag an die zuständige Stelle, in diesem Fall an die Stadt Rotenburg weiter.
Herr Poulidis, herzlich willkommen!