Bauliche Bevorrechtigung für Radfahrer
Mittlerweile gibt es an folgenden vier Standorten Bevorrechtigungen für Radfahrende gegenüber dem Kraftverkehr:
I. Mittelweg (Kreuzung durch den Sandhasenweg)
II. Jägerhöhe (Kreuzung durch den Sandhasenweg)
III. Grafeler Damm (Kreuzung durch den Ebbers Kamp)
IV. Rönnebrocksweg (Kreuzung durch die Verlängerung Zur Rönnebrockswiese)
Mit diesen Bevorrechtigungen ist die Stadt Rotenburg (Wümme) Vorreiter innerhalb Niedersachsens. Zahlreiche auswärtige Institutionen haben diesen Schritt bereits vor Ort in Augenschein genommen, so dass derartige fahrradfreundliche Maßnahmen auch bald in anderen Niedersächsischen Städten und Gemeinden zu finden sind.