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Barrierefreiheitserklärung

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Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite rotenburg-wuemme.de, der Stadt Rotenburg (Wümme).

Geltende rechtliche Anforderungen

Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen wurde, barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.07.2026

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei.

Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Überschriften-Elemente enthalten keinen Text, sodass Screenreader-Nutzer beim Navigieren auf leere Einträge stoßen.
  • Die Überschriften-Hierarchie überspringt Ebenen, was die Navigation per Screenreader erheblich erschwert.
  • Der Seite fehlt ein ausgezeichneter Haupt-Landmark, sodass Screenreader-Nutzer den Hauptinhalt nicht direkt ansteuern können.
  • Die Seite hat keine Hauptüberschrift, was die inhaltliche Orientierung für Screenreader-Nutzer beeinträchtigt.
  • Teile des Seiteninhalts liegen außerhalb benannter Seitenbereiche (Landmark) und sind für Screenreader-Nutzer schwer erreichbar.
  • ARIA-Attribute enthalten ungültige Werte, die Hilfstechnologien nicht verarbeiten können.

Hinweis zu PDF-Dateien

Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energieetiketten, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Diese Dateien weisen teilweise strukturelle und technische Einschränkungen auf – darunter fehlende Überschriften-Strukturen, nicht definierte Lese-Reihenfolgen, fehlende Alternativtexte für grafische Inhalte oder nicht getaggte Tabellen. Dadurch sind sie mit assistiven Technologien nur eingeschränkt nutzbar.

Derzeit ist es uns aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, sämtliche vorhandenen PDF-Dokumente vollständig barrierefrei bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, zukünftig neue Dokumente – soweit möglich – in barrierefreier Form zu veröffentlichen.

Falls Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gern eine individuell zugängliche Version zur Verfügung, soweit dies uns möglich ist.

Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung 

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.

Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.

Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.

Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivieren eines Bildschirmlesers
  • Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Derzeit liegen keine Fassungen in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache vor.

Wir arbeiten an der barrierefreien Bereitstellung dieser Inhalte gemäß § 4 BITV 2.0 und den landesrechtlichen Vorschriften.

Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung und wird schnellstmöglich nachgeholt.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Webseite erfragen

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Straße 1

27356 Rotenburg (Wümme)

stadt@rotenburg-wuemme.de

04261 71 0

Durchsetzungs- / Schlichtungsstelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4037

Telefax: 0511 - 120 99 4010

E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweise:

  • Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
  • Das Servicebüro der Stadt Rotenburg (Wümme) ist bis auf Weiteres donnerstags von 12 bis 14 Uhr geschlossen.
  • Die Stadtbibliothek ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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