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Urnengemeinschaftsgrabanlagen

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Veröffentlicht am: 15.05.2014

Auf dem Friedhof Lindenstraße befindet sich die Anlage „Garten der Erinnerung" und auf dem Waldfriedhof Freudenthalstraße der „Rosengarten" und der „Rosengang" (seit dem 01.07.2018). Diese Urnengemeinschaftsgrabanlagen bestehen aus Einzel- und Doppelgrabstätten für Urnenbeisetzungen. Die Vergabe erfolgt erst im Todesfall der Reihe nach. Die Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann eine namentliche Kennzeichnung auf den vorhandenen Stelen erfolgen. Diese Beschriftung ist zusätzlich zu den Grabgebühren zu zahlen.

Weitere Urnengemeinschaftsgrabanlagen befinden sich auf dem Friedhof Waffensen und Mulmshorn. Bei den Urnengemeinschaftsanlagen darf Grabschmuck, Kränze, Vasen, Pflanzschalen, Kerzen, Grablichte und anderes nur auf den gesondert ausgewiesenen Flächen niedergelegt werden.

Garten der Erinnerung

Seit Januar 2011 gibt es die Urnengemeinschaftsgrabanlage Garten der Erinnerung. Der zentrale Gedenkstein trägt den Spruch: „Die Erinnerung ist ein Fenster, durch das ich dich sehen kann, wann immer ich will.“ 

Die Urnenanlage hat Platz für circa 60 Urnen. Es können (allerdings erst bei Eintritt eines Sterbefalles) Einzel- oder Doppelstellen erworben werden. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und wird bei einer Doppelstelle entsprechend verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Die Plätze werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, so dass sich die Nutzungsberechtigten keinen bestimmten Platz aussuchen können. Auf Wunsch wird eine Beschriftung aus Bronzebuchstaben an den Stelen angebracht; dafür sind die Rotenburger Steinmetze Mathias Gersberg und Jens Kusber verantwortlich. Die Gebühren für die Schrift richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Im Regelfall erfolgt die Namensgebung an der Stele, die sich im Feld der jeweiligen Beisetzung befindet; es gibt aber auch Ausnahmen.

Neben dem Namen wird eine kleine Vase angebracht (in den Gebühren enthalten), in die eine einzelne Blume gesteckt werden kann. Diese ist mit einem Bronzemotiv verziert, bei dem die Nutzungsberechtigten zwischen einer Rose, einer Calla oder einem Ahornblatt wählen können.

Gebühren

  • Einzelreihengrabstätte: 1.307,00 €
  • Doppelreihengrabstätte: 2.614,00 €
  • Verlängerungsgebühr: 43,80 € pro Jahr

Die Pflege des Urnengartens wird von der Rotenburger Gärtnerei Früchtenicht durchgeführt. Auf dem eigentlichen Grabfeld ist das Ablegen von Grabschmuck, Blumen, Kränzen und vor allem das Aufstellen von Grablichtern (Kerzen) nicht gestattet. Stattdessen besteht die Möglichkeit, im Bereich des Gedenksteins dergleichen niederzulegen. Im Stein sind außerdem Vasen eingelassen, in denen Blumensträuße ihren Platz finden. In regelmäßigen zeitlichen Abständen werden diese Flächen wieder geräumt.

Garten der Erinnerung 1   Garten der Erinnerung 2

Rosengarten

Hinweis: Aktuell stehen hier keine Grabstellen zur Verfügung!

Seit dem Jahr 2007 gibt es die Urnengemeinschaftsgrabanlage mit dem Namen „Rosengarten“. Dieser wurde geschaffen, da sich immer mehr Menschen für eine Urnenbeisetzung entscheiden und viele den Angehörigen die Pflege einer Grabstelle ersparen möchten. Der zentrale Gedenkstein trägt den Spruch: „Von allen Seiten umgibst du mich und hältst deine Hand über mir“ (Psalm 139,5)

Die Bepflanzung besteht aus verschiedenen Rosenarten, Bodendeckern und Buchsbäumen. Die Urnenanlage hat Platz für ca. 500 Urnen; davon ist bereits der Großteil vergeben. Sollte der Rosengarten komplett belegt sein, wird es aber in unmittelbarer Nähe ein Angebot in ganz ähnlicher Form geben; dieses neue Feld wird derzeit schon angelegt. Die Grabstätten können (allerdings erst bei Eintritt eines Sterbefalles) als Einzel- oder Doppelstellen erworben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit Familiengrabstätten mit bis zu 4 Urnen zu erwerben. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und wird bei einer Doppelstelle bzw. einer Familiengrabstätte entsprechend verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Die Plätze werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, so dass sich die Nutzungsberechtigten keinen bestimmten Platz aussuchen können. Auf Wunsch wird eine Beschriftung aus Bronzebuchstaben an den Stelen angebracht; hierfür sind die Rotenburger Steinmetze Mathias Gersberg und Jens Kusber verantwortlich. Die Gebühren für die Schrift richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Bei einer Doppelstelle werden die Namen untereinander angebracht. Die Stele, an der die Namensgebung erfolgt, darf nicht von den Angehörigen ausgesucht werden; dieses entscheidet die Friedhofs-verwaltung zusammen mit den Steinmetzen, damit sich eine gleichmäßige Füllung der Stelen ergibt.

Gebühren

  • Einzelreihengrabstätte: 1.039,00 €
  • Doppelreihengrabstätte: 2.078,00 €
  • Verlängerungsgebühr: 34,80 € pro Jahr

Mit der Pflege des Rosengartens ist die Gärtnerei Grewe betraut. Auf dem eigentlichen Grabfeld ist das Ablegen von Grabschmuck, Blumen, Kränzen und vor allem das Aufstellen von Grablichtern nicht gestattet. Stattdessen besteht die Möglichkeit, im Bereich des Gedenksteins dergleichen niederzulegen; dort gibt es auch Halterungen für Sträuße. In regelmäßigen Abständen werden diese Gegenstände durch den Friedhofsgärtner wieder entfernt.

Rosengarten 2   Rosengarten

Rosengang

Seit dem Jahr 2018 gibt es die Urnengemeinschaftsgrabanlage mit dem Namen „Rosengang“. Dieser wurde in unmittelbarer Nähe des Rosengartens auf einer freien dreieckigen Fläche angelegt, da es im Rosengarten keine freien Stellen mehr gibt. Immer mehr Menschen entscheiden sich heute für eine Urnengemeinschaftsgrabanlage. Der Gedenkstein trägt einen Spruch des französischen Schriftstellers Jean de La Fontaine und lautet: „Mit den Flügeln der Zeit fliegt die Traurigkeit davon“. Die Bepflanzung besteht aus verschiedenen Rosenarten, Bodendeckern, Kirschlorbeer und Kugelahorn.

Der Rosengang bietet Platz für circa 170 Urnen. Die Grabstätten können (allerdings erst bei Eintritt eines Sterbefalles) als Einzel- oder Doppelstellen erworben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Familiengrabstätten mit bis zu vier Urnen zu erwerben. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre und wird bei einer Doppelstelle beziehungsweise einer Familiengrabstätte entsprechend verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Die Plätze werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, sodass sich die Nutzungsberechtigten keinen bestimmten Platz aussuchen können.

Auf Wunsch wird eine Beschriftung aus Bronzebuchstaben an einer der sieben Stelen angebracht; diese sind mit Rosenköpfen und Rosenblättern, ebenfalls aus Bronze, verziert. Für die Beschriftung sind die Steinmetzbetriebe Jens Spieler und Jens Kusber verantwortlich. Die Gebühren für die Schrift richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Bei einer Doppelstelle werden die Namen untereinander angebracht. Die Gebühr beinhaltet eine Komplettleistung für das Grab, die Unterhaltung der Urnengemeinschaftsanlage sowie die Friedhofsunterhaltungsgebühr.

Gebühren

  • Einzelreihengrabstätte: 1.363,00 €
  • Doppelreihengrabstätte: 2.726,00 €
  • Verlängerungsgebühr: 46 € pro Jahr

Mit der Pflege des Rosengangs ist die Gärtnerei Grewe betraut. Auf dem eigentlichen Grabfeld ist das Ablegen von Grabschmuck, Blumen, Kränzen und vor allem das Aufstellen von Grablichtern (Kerzen) nicht gestattet. Stattdessen besteht die Möglichkeit, auf einem zentralen Platz dergleichen niederzulegen; hier gibt es auch Halterungen für Sträuße. In regelmäßigen Abständen werden diese Gegenstände durch den Friedhofsgärtner wieder entfernt.

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Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!

Montag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
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