Auskünfte aus Personenstandsunterlagen (Archiv)
Verwendung von Standesamtsunterlagen
Seit der Einführung des staatlichen Personenstandswesens in Deutschland (1874 in Preußen, 1876 im sonstigen Deutschen Reich) wird jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in entsprechenden Personenstandsbüchern registriert. Jeder Eintrag erhält eine sogenannte Registernummer für das betreffende Jahr und die Bezeichnung des Standesamtes, in welchem die Geburt, die Trauung oder der Sterbefall eingetragen wurde. Die Änderung des Personenstandsgesetzes trat zum 1. Januar 2009 in Kraft. Bislang war die Führung der Register zeitlich nicht beschränkt. Die neue gesetzliche Regelung führte Fristen ein, nach denen die Personenstandsregister geschlossen und an das zuständige Archiv übergeben werden. Es gelten danach folgende Fristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Heiratsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
Das Stadtarchiv verwahrt Personenstandsunterlagen für die Stadt Rotenburg (Wümme). Übernommen wurden folgende Jahrgänge:
- Geburtenbücher: 1874 bis 1899
- Heiratsbücher: 1874 bis 1930
- Sterbebücher: 1874 bis 1980
Wir bitten um Verständnis, dass wir Anfragen nur in schriftlicher Form, vorzugsweise per Antrag, entgegennehmen können. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an:
Stadtarchiv Rotenburg (Wümme)
Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
Tel.: 04261-71-149
Fax.: 04261-71-189
Schriftliche Auskünfte aus den Standesamtsregistern und anderen Personenstandsunterlagen, die im Stadtarchiv aufbewahrt werden, sind gebührenpflichtig und werden gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Rotenburg (Wümme) berechnet. Neben Gebühren für den Rechercheaufwand können auch Gebühren für Beglaubigungen, schriftliche Bearbeitung oder Gebühren für Auslagen (Kopien) erhoben werden Die Gebühren des Standesamts Rotenburg (Wümme) finden keine Anwendung.
Für Auskünfte und Beurkundungen aus den mit Sperrfristen belegten Personenstandsregistern ist weiterhin das Standesamt Rotenburg (Wümme) zuständig.
Auskünfte zu Personenstandsfällen vor 1874 (Kirchenbücher) erteilt das Kirchenbüro der Ev.-Luth. Stadtkirchengemeinde Rotenburg (Wümme) unter der Nummer 04261/2927.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!