Straßenverkehrsrecht
Die Stadt Rotenburg (Wümme) ist Straßenverkehrsbehörde in Gemeindestraßen und damit in diesen Straßen zuständig für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen (Umleitungen, Sperrungen aufgrund von Baumaßnahmen u.ä.) sowie die Anordnung von Verkehrszeichen.
Weiterhin ist die Straßenverkehrsbehörde berechtigt, in begründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Regelungen (Parkschein/Parkscheibe) oder Verboten (Halteverbote, Befahren der Fußgängerzonen) zu erteilen.
Bearbeitungsdauer:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!
Gebühren:
Für verkehrsbehördliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen sind Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu entrichten.