Vergnügungssteuer
Bei Anmeldung von vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen (z.B. Catcher-, Ringkampf- und Boxveranstaltungen mit Profiteilnehmern) müssen grundsätzlich die zum Verkauf vorgesehenen Eintrittskarten zum Abstempeln durch das Steueramt vorgelegt werden. Tanzveranstaltungen sind seit Juli 2008 nicht mehr vergnügungssteuerpflichtig. Für die Anmeldung von Spielgeräten kann telefonisch oder per Email beim Steueramt ein Vordruck angefordert werden.
Näheres über die Höhe der Steuersätze können sie der Vergnügungssteuersatzung entnehmen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!