Legalisation
Eine Legalisation ist die amtliche Bestätigung durch eine Auslandsvertretung oder eine andere zuständige Behörde eines Staates darüber, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Stelle oder Person ausgestellt worden ist. Sie wird in Deutschland von der zuständigen Auslandsvertretung des Landes vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Allgemeine Öffnungszeiten:
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Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!