Bauanträge / Bauvoranfragen
Baumaßnahmen bedürfen in der Regel der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, es sei denn, es handelt sich um genehmigungsfreie Baumaßnahmen nach § 69 oder um genehmigungsfreie Wohngebäude nach § 69a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Genehmigungsfreie Baumaßnahmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Baurechtes ebenso wie genehmigungsbedürftige Baumaßnahmen erfüllen.
Der Antrag auf Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich über die Stadt Rotenburg (Wümme) an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme) einzureichen. Soll vor Stellung eines Bauantrages über einzelne Fragen zur geplanten Baumaßnahme entschieden werden, z.B. ob eine Baumaßnahme nach städtebaulichem Planungsrecht grundsätzlich zulässig ist, kann ein Bauvorbescheid beantragt werden (Bauvoranfrage).
Unter bestimmten Voraussetzungen können gemäß § 69a NBauO Wohngebäude genehmigungsfrei errichtet werden (Auskunft hierüber erteilen entweder die Bauaufsichtsbehörde, die Stadt Rotenburg (Wümme) oder der von Ihnen beauftragte Entwurfsverfasser Ihres Bauvorhabens). Eine Voraussetzung für das genehmigungsfreie Bauen ist die Bestätigung der Stadt, dass die Erschließung für das Baugrundstück gesichert ist (siehe hierzu unter Erschließungsbestätigung).
Folgende Leistungen werden angeboten:
- Klärung der Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist
- Klärung der Frage, welche Nutzungsmöglichkeiten zulässig sind
- Beratung über die mögliche Stellung der Gebäude und sonstiger Anlagen auf dem Grundstück sowie ihre Gestaltung
- Entgegennahme von Bauanträgen und Bauvoranfragen und Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde
Tipps:
Es besteht bei Bauangelegenheiten auch die Möglichkeit, sich direkt an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rotenburg (Wümme), Kreishaus, Hinter dem Amtshof 1, 27356 Rotenburg (Wümme), Tel. 04261/983-0 zu wenden.
Bauantragsformulare sind beim örtlichen Buchhandel erhältlich. Vordrucke für Bauvoranfragen können bei der Stadt oder bei der Bauaufsichtsbehörde angefordert bzw. abgeholt werden.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie mit uns telefonisch unter 04261/71-0 einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Ab Juni bleibt das Rathaus dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben natürlich weiterhin möglich!