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Vertragsnaturschutz

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Bis einschließlich 2005 bestand über einen Zeitraum von zehn Jahren ein Förderprogramm zum Schutz von Feuchtgrünland. Auf der Basis von freiwilligen Verträgen mit Landwirten wurden Flächen in der Wümmeniederung und am Ahbeek unter Bewirtschaftungsauflagen genutzt, um ökologisch wertvolle Flächen zu sichern oder im Sinne des Naturschutzes zu verbessern. Diese Vereinbarungen wurden mit nicht stadteigenen Liegenschaften abgeschlossen. Eine Verlängerung des Förderprogrammes wurde nicht erwogen.

Stattdessen sind die städtischen, landwirtschaftlichen Liegenschaften in den vergangenen Jahren zunehmend naturschutzfachlich optimiert worden. Denn nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetz von 2002, § 7 sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen der öffentlichen Hand die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden. Für den Naturschutz besonders wertvolle Grundflächen sollen, soweit angemessen, in ihrer ökologischen Beschaffenheit nicht nachteilig verändert werden.
 
Erfolgreiche Pflege der Schachblumenwiese

Eine im Landkreis einmalige Besonderheit ist die Schachblumenwiese in der Rodau-Wiedauniederung. Diese auf nassen, periodisch überschwemmten, nährstoffreichen Böden vorkommende Lilienart der Fluss- und Bachauen wurde von dem Apotheker Ferdinand Wattenberg 1840 eingebürgert, der sie „in einem Taschentuch“ von der Niederelbe mitgebracht hat. Wie es scheint, gedeiht sie an dem Standort sehr gut. Diese Rarität, im Landkreis einmalig, ein zweites Mal nur noch in der Wesermarsch, nahe der Fähre Farge – nördlich Bremens - vorkommend, wird gehegt und gepflegt. Wenn die Witterung mitspielt, wird die Wiese zweimal im Jahr von der Biologischen Schutzgemeinschaft Wümmeniederung (BSW) gemäht. Das erste Mal nach der Blüte Ende Mai und ein weiteres Mal im späten August. So konnte der Bestand, wenn auch mit stark schwankender Anzahl (2003: 20 bis 30 blühende Exemplare, 1997: mehrere Hundert), erhalten bleiben. Übrigens kommen beide Arten vor: die schachbrettartig gezeichnete purpurbraune und die seltene weiße Pflanze.

Weitere Flächen

Weitere Feuchtgrünlandflächen befinden sich in der Wümmeniederung, an Rodau und Wiedau, an der Wieste, am Ahbeek, beim Weichelsee und in der näheren Umgebung des Stadtgebietes. Mit Landwirten werden freiwillige Nutzungsvereinbarungen bezüglich Schnitt- oder Beweidungszeitpunkt, Beweidungsintensität, Düngung und Einhaltung von Gewässerrandstreifen abgeschlossen. Entsprechend den Nutzungseinschränkungen wird die Pacht verringert beziehungsweise erlassen. Bei Nichteinhaltung der Nutzungsauflagen, die regelmäßig kontrolliert werden, ist die ortsübliche Pacht zu zahlen.

Welche Maßnahme in Frage kommen, richtet sich nach dem Entwicklungsziel: z. B. am Ahbeek „Wiesenvogelschutz“, an der Rodau und Wiedau „Feuchtgrünlandschutz“, in der Wümmeniederung „Offene Wiesen- Weidelandschaft“.



Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

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