Reisepass beantragen
Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen und Hinweise
Wer in ein Land reisen möchte, welches nicht zur EU gehört, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutsche Staatsangehörige erhalten auf Antrag einen Reisepass. Es muss im Regelfall mit Herstellungszeiten von ca. 4 Wochen gerechnet werden. In eiligeren Fällen kann die Herstellung gegen eine höhere Gebühr (von zusätzlich 32 Euro) durch die Ausstellung eines Expresspasses beschleunigt werden. Reisepässe im Expressverfahren sind in der Regel nach 3 Werktagen abholbereit. Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sofort oder in Kürze ein Pass benötigt und die reguläre Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann im besonderen Einzelfall sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird jedoch nicht in allen Ländern als Reisedokument anerkannt, da er nicht elektronisch lesbar ist. Über aktuelle Einreisebestimmungen können Sie sich auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de informieren.
Seit dem 01.07.2003 ist es möglich, einen Reisepass mit 48 Seiten (anstelle 32 Seiten) herstellen zu lassen. Diese Möglichkeit ist für Vielreisende geschaffen worden, die bereits vor Ablauf der Gültigkeit ihres Reisepasses aufgrund von Platzmangel bisher einen neuen Reisepass beantragen mussten. Die Antragstellung unterscheidet sich nicht vom regulären 32-Seiten-Reisepass. Der 48-Seiten-Reisepass kostet jedoch zu der regulären Gebühr zusätzlich 22 Euro.
Antragstellung
Der Pass kann nur auf persönlichen Antrag ausgestellt werden. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Personensorgeberechtigten erscheinen. Die Ausstellung eines Passes an Minderjährige bedarf zudem der schriftlichen Zustimmung der Sorgeberechtigten, die im gleichen Haushalt gemeldet sind.
Abholung
Sobald der Reisepass zur Abholung bereit liegt, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Abholung kann (ausgenommen bei vorläufigen Reisepässen) durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vollmacht kann auch formlos ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat (digital, siehe unten)
- Der aktuelle Personalausweis oder bisherige Reisepass
- Letzte Personenstandsurkunde, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde. Bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie
Welche Art von Foto kann ich für den Reisepass verwenden?
Ab dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digitale Lichtbilder nutzen. Grund dafür ist eine Rechtsänderung, die bundesweit greift: das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Die Regelung betrifft sowohl endgültige als auch vorläufige Dokumente.
Bilder für Ausweisdokumente können nicht mehr wie bisher mittels einer App selbst angefertigt werden, sondern müssen bei Fotodienstleistenden aufgenommen und der Ausweisbehörde über einen digitalen Abruf aus einer Cloud zur Verfügung gestellt werden. Heißt: Im Fotogeschäft erhalten Sie künftig anstelle der ausgedruckten Fotos einen Barcode, der bei der Antragstellung in der Ausweisbehörde vorzulegen ist.
Kommunen können die Lichtbilderfassung in eigenen Räumen anbieten, eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Seit dem 25.08.2025 steht eine Fotostation im Wartebereich des Servicebüros der Stadt Rotenburg (Wümme) zur Verfügung, mit dem die digitalen Lichtbilder vor Ort selbst angefertigt werden können. Sollten Sie Gebrauch von diesem Angebot machen wollen, dann nehmen Sie es bitte wahr, bevor Sie zur Antragstellung aufgerufen werden. Die Gebühr in Höhe von 6 Euro ist erst bei der Antragsaufnahme zu zahlen. Es steht Ihnen frei, ob Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen oder ein digitales Lichtbild eines zertifizierten Fotodienstleisters mitbringen.
Für Kleinkinder und Schwerstbehinderte ist die Nutzung der Selbstbedienungs-Fotostation nur bedingt geeignet und kann unter Umständen zu Abbrüchen führen. Für diesen Personenkreis empfehlen wir die Aufnahme bereits vorher vom Fotografen/Fotoshop anfertigen zu lassen. In Rotenburg (Wümme) erhalten Sie die vorgeschriebenen Lichtbilder entweder bei Photo Point Mobile (Große Straße 8) oder im Fotostudio Paluch (Glockengießerstraße 29).
Diese Bilder sind nur für die Beantragung von Ausweisen oder Pässen verwendbar. Sie können und dürfen weder dem Antragsteller, noch anderen Behörden (beispielweise der Führerscheinstelle) zur Verfügung gestellt werden.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.
Gebühren:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, Laufzeit zehn Jahre: 70 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Laufzeit sechs Jahre: 37,50 €
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Ausnahmefällen, Laufzeit maximal ein Jahr: 26 €
Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen 48-Seiten-Reisepass 22 €
Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen Pass im Expressverfahren 32 €