Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund eines Grundsteuermessbetragsbescheides, den die Stadt direkt vom Finanzamt erhält. Der Hebesatz der Grundsteuer beträgt 390 Prozent.
Bei Eigentümerwechsel eines Grundstücks erfolgt die Umschreibung automatisch grundsätzlich zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Eine besondere Mitteilung an das Steueramt durch die/ den bisherige(n) Eigentümerin/ Eigentümer ist nicht erforderlich.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.