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Flächenpool und Ökokonto

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Neue Ideen sind gefragt, wenn es um den gesetzlich geregelten Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft geht, mit der die Bauherren und Bauherrinnen sowie der Naturschutz leben können. Bisher wurden Ausgleichsmaßnahmen leider mehr schlecht als recht durchgeführt. Sie hatten eher eine Alibifunktion, als dass sie eine ökologische Aufwertung bewirkten.

Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) besteht seit 1998 nun die Möglichkeit, geeignete Flächen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft räumlich und zeitlich entkoppelt auszuweisen, um mit einem vorausschauenden und nachhaltigen Flächenmanagement Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Vorbereitend ist im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens „Unterstedt“ zwischen dem Naturschutzgebiet „Großes und Weißes Moor“ und dem großen, seit 2005 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Grafeler Holz, Hammerloh und Lintel“ eine zusammenhängende Fläche von der Stadt Rotenburg erworben worden, die als Erweiterung des Naturschutzgebietes „Großes und Weißes Moor“ vorgesehen ist. Diese Flächenauswahl wurde planungsrechtlich mit der Darstellung im Flächennutzungsplan gesichert.

Der Vorteil für die Gemeinde besteht darin, Verfahren zu beschleunigen, Planungssicherheiten zu erhalten und Entwicklung von Natur und Landschaft zu optimieren.
 
Der Flächenpool in Unterstedt ist ein Bestandteil des Flächenmanagementes, in dem Ausgleichsflächen zusammenhängend nach einem mit der Naturschutzbehörde abgestimmten Pflegekonzept Großes Weißes Moor bevorratet werden. Danach werden im Vorgriff auf zu erwartende Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt.
 
Mit Hilfe eines weiteren Instrumentes, dem Ökokonto, wird der Flächenpool bewirtschaftet. Das Konto ermöglicht die Buchung von Maßnahmen der Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese werden im Vorgriff realisiert und im Falle eines Eingriffes in Natur und Landschaft als Ausgleichsmaßnahmen verechnet, bzw. im Verfahren mit Hilfe von Wertstufen bzw. Werteinheiten zugeordnet und abgebucht. Darüber hinaus kann das Ökokonto die Grundlage zur Finanzierung von Maßnahmen bilden. Die Refinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen durch den Eingriffsverursacher oder die Festsetzung von Maßnahmen im Bebauungsplan entlastet den kommunalen Haushalt durch Zahlung eines Ersatzgeldes.

Auszug aus dem Ökokonto:

Ökokonto und Flächenpool "Großes und Weißes Moor" (GWM) in Unterstedt

Eingriffsplanung nach BNatSchG und BauGB

Nicht

ausgeglichene

Werteinheiten

Ausgleichsmaßnahmen

Kompensationspoten-

tial in Werteinheiten

Überschuss/

Fehlbedar

B-Plan1 Unterstedt-Zwischen Schwedenkamp

und Neubauerstr./ Am Kohlhof

-15.823

Fl.6a (n. PflK-GWM) Flächengr.: 4.200qm     

Fl.15 (n. PflK-GWM)     Flächengr.:5.700qm

8.400

11.400

Summe-15.82319.8003.977

Auszug aus dem Pflegekonzept:
Ergänztes Konzept Hudelandschaft (Erweiterungsflächen des NSG „Großes und Weißes Moor“), Juli 2002

Nr.Flurst. Flur 6* Flur 7(alt)Größe (ha)

Biotoptyp

(aktueller Zustand)

Wertstufe 1*Typ

Tabelle zur Ausgleichs-

bewertung gemäß NST

Wertstufe

(NST)

Maßnahmen
6a

34/2*

(34)

0,42Acker2 (1)

Mager-

Weide

8.2.1 Feuchter

Borstgrasrasen

4 (5)

2-4 Jahre Entzugsnutzung

durch Roggen/Grünroggenanbau,

danach Hutung ohne

vorherige Graseinsaat

15

40/20

(83/40)

40/15

0,245

0,325

S0,57

Acker2 (1)

Mager-

Weide

8.2.1 Feuchter

Borstgrasrasen

4 (5)

2-4 Jahre Entzugsnutzung durch

Roggen/Grünroggenanbau,

danach Hutung ohne

vorherige Graseinsaat

1* Die Ausgangswertstufen (gem. Modell des nieders. Städtetages), sind z.T. aufgrund der Zweckbindung durch die Ziel 5b-Förderung höher als die Wertstufen des jeweiligen aktuellen Zustandes der Flächen



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Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

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