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Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Entwürfe zu den Rahmenplänen „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet Auf dem Loh“

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Veröffentlicht am: 23.05.2025
Amtliche Bekanntmachung_Kopf
 

Stadt Rotenburg (Wümme)
Öffentliche Auslegung
der Entwürfe zu den Rahmenplänen „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet Auf dem Loh“


Die Sanierungsgebiete „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet Auf dem Loh“ wurden mit Ratsbeschluss vom 17.08.2023 als Sanierungsgebiete gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgelegt.

Entsprechend § 140 BauGB hat die Stadt nach förmlicher Festlegung der Sanierungsgebiete die Ziele und Zwecke der Sanierung mithilfe der städtebaulichen Rahmenplanung zu konkretisieren. Die Inhalte der Rahmenplanung basieren dabei auf den Erkenntnissen aus den Vorbereitenden Untersuchungen sowie auf den Ergebnissen verschiedener Beteiligungsformate.

Der Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument und stellt die Entwicklungspotentiale und Zukunftsperspektiven für die Sanierungsgebiete in Text und Bild dar. Er dient allen an der Sanierung beteiligten Akteuren als Arbeits- und Fördergrundlage, indem alle Maßnahmen in unterschiedlichen Detailgraden zusammengeführt und verständlich aufbereitet werden. Aufbauend auf den Inhalten der beiden Rahmenpläne erfolgt die Erstellung detaillierter Konzepte und Planungen. Angesichts der unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkte sind die beiden Sanierungsgebiete verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen zugeordnet, weshalb es der Erarbeitung zweier einzelner, aber funktional zusammenhängender Rahmenpläne bedarf.

Die Umsetzung für den Prozess der Sanierungsmaßnahmen „Innenstadt und Niederungen“ und „Wohngebiet Auf dem Loh“ ist jeweils mit einer Laufzeit von 15 Jahren beschlossen. Sich ändernde Rahmenbedingungen und Einflüsse führen erfahrungsgemäß in den nächsten Jahren durchaus zu Fortschreibungen der städtebaulichen Rahmenplanung. Die Möglichkeit der Fortschreibung bietet die Chance zur Anpassung der Sanierungsziele und zur Umsetzung der politischen Willensbildung.

Zur aktiven Mitarbeit der Öffentlichkeit liegen die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom

02.06.2025 bis einschließlich 10.07.2025

im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG während der Öffnungszeiten (Mo, Mi + Fr von 8.30 – 12.00 Uhr und Do 8.30 – 18.00 Uhr) aus. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Der Öffentlichkeit wird mit der Auslegung der Entwürfe Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu den Entwürfen der Rahmenplanungen können der Stadt per E-Mail stadtplanung@rotenburg-wuemme.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Rotenburg (Wümme), Große Straße 1, Altbau, II. OG, abgegeben werden.

Die Öffentlichkeitsveranstaltungen, in denen die Rahmenplanungen konkret vorgestellt werden, sind wie folgt für die Sanierungsgebiete terminiert:

  • „Innenstadt und Niederungen“ am 30.06.2025 ab 17:30 Uhr im Lucia-Schäfer-Saal (IGS In der Ahe)
  • „Wohngebiet Auf dem Loh“ am 03.07.2025 ab 17:30 Uhr in der Aula der Stadtschule

Rotenburg (Wümme), den 23.05.2025


Der Bürgermeister
In Vertretung

L. S.
gez. Bernadette Nadermann

 
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Stadt Rotenburg (Wümme)

Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:
(04261) 71 0
Email:
stadt@rotenburg-wuemme.de

Allgemeine Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die teilweise von den allgemeinen Öffnungszeiten abweichenden Sprechzeiten der einzelnen Fachbereiche. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während der regelmäßigen Öffnungszeiten ins Rathaus zu kommen, können Sie sich an den Info-Punkt 04261/71-0 wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis: Das Rathaus ist dienstags für Publikumsverkehr geschlossen. Individuelle Terminabsprachen bleiben weiterhin möglich.

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

© Stadt Rotenburg (Wümme)

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