Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen können, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem/der Erwerber(in) bestimmt wird. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf ist wahlweise für 5, 10, 15, 20, 25 oder 30 Jahre möglich. Außerdem können bis zu vier Urnen zusätzlich in einer Wahlgrabstelle beigesetzt werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist der/die Nutzungsberechtigte verpflichtet, die Grabstätte zu räumen.


