Urnenwahlgrabstätten
Veröffentlicht am:
24.01.2014
Urnenwahlgrabstätten dienen der Beisetzung von Aschen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht (30 Jahre) verliehen wird. Die Lage in den Grabfeldern kann der Erwerber selbst aussuchen. In einer Urnenwahlgrabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
