Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die aus einer Grabstelle bestehen, die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall vergeben werden. Nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist ist ein Wiedererwerb nicht möglich. Das Abräumen der Reihengrabstätten nach Ablauf der Ruhefrist wird nach öffentlicher Bekanntmachung durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.
Auf dem Waldfriedhof Freudenthalstraße besteht auch ein Reihengrabfeld für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kinderreihengrabstätten). Die Ruhefrist beträgt hier 20 Jahre. Eine Verlängerung der Ruhefrist nach Ablauf ist hier ebenfalls nicht möglich.
