Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 42C – Hohenesch – westlicher Rand –, 2. Änderung, Öffentliche Auslegung
Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 42C – Hohenesch – westlicher Rand –, 2. Änderung
Öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt beabsichtigt, den o. g. Bauleitplan zu ändern.
Ziel der Planung ist die Vergrößerung der bestehenden Gewerbeflächen, um den bereits angesiedelten Betrieben eine Erweiterung zu ermöglichen. Das Änderungsgebiet ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Die Entwurfsunterlagen (Bauleitplan und Begründung mit Umweltbericht) sind in der Zeit vom
17.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de unter Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Folgende, nach Einschätzung der Stadt Rotenburg Wümme, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus:
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen v. 04.03.2024, keine Bedenken, mit Hinweisen
- Zum allgemeinen Schutz des Bodens
- Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
- Zur Reduktion der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
- Zu potentiellen landwirtschaftlicher Emissionen
- Der Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie v. 25.03.2024, keine Bedenken, mit Hinweisen zu verfügbaren Informationen zu Baugrundverhältnissen am Standort.
- Stellungnahme des Landkreises Rotenburg (Wümme) v. 05.04.2024 mit Anregungen:
- der Unteren Naturschutzbehörde, keine Bedenken, mit Hinweisen zum Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
- der Wasserwirtschaft, keine Bedenken, mit Hinweisen zur Nachweisführung der Versickerungsfähigkeit auf den betroffenen Grundstücken
- Bodenschutzrechtliche Stellungnahme, keine Bedenken, mit Bitte zur Aufnahme eines Hinweises zur Kontaktaufnahme bei Bodenverfärbungen / Gerüchen
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren, insbesondere die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
- den Menschen (Erholungsfunktionen, Immissionsbelastungen, Verkehr),
- Tiere und Pflanzen (artenschutzrechtliche Aspekte, Biotope, Schutzgebiete, biologische Vielfalt),
- Boden, Fläche und Wasser (Versiegelungsgrad, Vorbelastungen, geologischer Untergrund/Bodenaufbau, Niederschlagswasserentwässerung und -versickerung),
- Klima und Luft (Lokalklima, Immissionsbelastungen),
- sonstige Kultur- und Sachgüter (Elemente der Kulturlandschaft, Bodenfunde),
- Landschaftsbild (Vorbelastungen, Vielfalt, Natürlichkeit)
- Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Bei Bedarf ist die Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Rotenburg (Wümme), den 08.12.2025
Der Bürgermeister
In Vertretung
L.S.
gez. Bernadette Nadermann
Bebauungsplan Nr. 42C – Hohenesch – westlicher Rand –, 2. Änderung