Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 124, 2. Änderung

Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 124, 2. Änderung
– Zwischen Am Kalandshof und Glummweg –
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Vergrößerung der Verkaufsflächen des geplanten Drogeriemarktes und der Bäckerei.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 16.05.2025
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann