Amtliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan Nr. 33, 8. Änderung

Stadt Rotenburg (Wümme)
Bebauungsplan Nr. 33, 8. Änderung
– Glummweg –
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Rotenburg (Wümme) beabsichtigt, den o.g. Bebauungsplan zu ändern. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Das Änderungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, um das Planungskonzept „Quartiersentwicklung“ der Rotenburger Werke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 124, das in den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 33 hineinragt, zu ermöglichen.
Die Entwurfsunterlagen sind in der Zeit vom
26.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025
auf der Homepage der Stadt Rotenburg (Wümme) unter www.rotenburg-wuemme.de → Amtliche Bekanntmachungen einzusehen. Außerdem liegen die Entwurfsunterlagen im alten Teil des Rathauses, Große Straße 1, II. OG, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@rotenburg-wuemme.de abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Satz 4 und § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Absatz 3 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Rotenburg (Wümme), den 16.05.2025
Der Bürgermeister
L.S.
gez. Torsten Oestmann