Grundsteuer
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt aufgrund eines Grundsteuermessbetragsbescheides, den die Stadt direkt vom Finanzamt erhält. Der Hebesatz der Grundsteuer beträgt 390 Prozent.
Bei Eigentümerwechsel eines Grundstücks erfolgt die Umschreibung automatisch grundsätzlich zum 1. Januar des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Eine besondere Mitteilung an das Steueramt durch die/ den bisherige(n) Eigentümerin/ Eigentümer ist nicht erforderlich.