Reisepass beantragen
Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen und Hinweise
Wer in ein Land reisen möchte, welches nicht zur EU gehört, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutsche Staatsangehörige erhalten auf Antrag einen Reisepass. Es muss im Regelfall mit Herstellungszeiten von ca. 4 Wochen gerechnet werden. In eiligeren Fällen kann die Herstellung gegen eine höhere Gebühr (von zusätzlich 32 Euro) durch die Ausstellung eines Expresspasses beschleunigt werden. Reisepässe im Expressverfahren sind in der Regel nach 3 Werktagen abholbereit. Macht die antragstellende Person glaubhaft, dass sofort oder in Kürze ein Pass benötigt und die reguläre Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr bis zum Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist, kann im besonderen Einzelfall sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser wird jedoch nicht in allen Ländern als Reisedokument anerkannt, da er nicht elektronisch lesbar ist. Über aktuelle Einreisebestimmungen können Sie sich auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de informieren.
Seit dem 01.07.2003 ist es möglich, einen Reisepass mit 48 Seiten (anstelle 32 Seiten) herstellen zu lassen. Diese Möglichkeit ist für Vielreisende geschaffen worden, die bereits vor Ablauf der Gültigkeit ihres Reisepasses aufgrund von Platzmangel bisher einen neuen Reisepass beantragen mussten. Die Antragstellung unterscheidet sich nicht vom regulären 32-Seiten-Reisepass. Der 48-Seiten-Reisepass kostet jedoch zu der regulären Gebühr zusätzlich 22 Euro.
Antragstellung
Der Pass kann nur auf persönlichen Antrag ausgestellt werden. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Personensorgeberechtigten erscheinen. Die Ausstellung eines Passes an Minderjährige bedarf zudem der schriftlichen Zustimmung der Sorgeberechtigten, die im gleichen Haushalt gemeldet sind.
Abholung
Sobald der Reisepass zur Abholung bereit liegt, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Abholung kann (ausgenommen bei vorläufigen Reisepässen) durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Die Vollmacht kann auch formlos ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat (45x35 mm)
- Der aktuelle Personalausweis oder bisherige Reisepass
- Letzte Personenstandsurkunde, sofern noch kein Dokument von der Stadt Rotenburg (Wümme) ausgestellt wurde. Bei Ledigen die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde; bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Personen die Heiratsurkunde, Familienbuch oder Stammbuch der Familie
Bearbeitungsgebühren:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, Laufzeit zehn Jahre: 70 €
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Laufzeit sechs Jahre: 37,50 €
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Ausnahmefällen, Laufzeit maximal ein Jahr: 26 €
Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen 48-Seiten-Reisepass 22 €
Zusätzlich (zur oben angeführten Gebühr) für einen Pass im Expressverfahren 32 €