Reisepass abholen
Der fertiggestellte Reisepass muss in der Ausweisbehörde abgeholt werden. Wenn Sie selbst keine Gelegenheit zur Abholung haben, können Sie eine andere Person damit beauftragen. Hierzu ist jedoch eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst ausweisen können und Ihren bisherigen (oder vorläufigen) Pass zur Abholung mitbringen.